Wahl der Vertreterversammlung

In diesem Jahr erfolgte turnusgemäß die alle sechs Jahre stattfindende Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Bayer-Pensionskasse.

Dem Wahlvorstand wurde für die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Bayer-Pensionskasse nur eine Vorschlagsliste eingereicht. Die Gültigkeit dieser Vorschlagsliste wurde vom Wahlvorstand in seiner Sitzung am 30. August 2023 festgestellt. Damit gelten die in der Liste aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber als gewählt. 
Die Zusammensetzung der neuen Vertreterversammlung können Sie der Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Mitglieder in die Vertreterversammlung der Bayer-Pensionskasse 2023 entnehmen.

Bekanntmachung des Wahlergebnisses (PDF 141KB)

 

Ferner erfolgte in diesem Jahr erstmalig die stattfindende Wahl der Rentnerrepräsentanten in der Vertreterversammlung der Bayer-Pensionskasse.

In der Sitzung des Wahlvorstandes am 30. August 2023 für die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Bayer-Pensionskasse wurden vier Rentnerrepräsentanten gem. § 6 a der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung bestimmt und anschließend vom Vorsitzenden der Vertreterversammlung ernannt.
Die vier Rentnerrepräsentanten können Sie der Bekanntmachung für die Wahl der Rentnerrepräsentanten in der Vertreterversammlung der Bayer-Pensionskasse 2023 entnehmen.

Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Rentnerrepräsentanten (PDF 117KB)