Ihre Grundrente

Folgende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden über die Bayer-Pensionskasse gewährt:
    

  • Altersrente
  • Vorgezogene Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente und
  • Hinterbliebenenrente (an Ehepartner/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und an Waisen, in Ausnahmefällen auch an Eltern).


Die Struktur der Grundrente ist einfach.

Als Mitglied der Bayer-Pensionskasse zahlen Sie monatlich einen Pensionskassenbeitrag in Höhe von regelmäßig 2% Ihres beitragsfähigen Einkommens. Das beitragsfähige Einkommen ist auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) begrenzt.

Welche Einkommensbestandteile beitragsfähig sind, wird in der jeweils gültigen Fassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Pensionskasse geregelt.

Falls Ihre Mitgliedschaft vor 1984 begründet wurde, gelten für Sie abweichende Regelungen hinsichtlich der Beitragssätze, deren Höhe in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt sind.

Die Höhe Ihrer Grundrente hängt von der Summe der von Ihnen entrichteten Mitgliedsbeiträge ab: Für alle eingezahlten Beiträge bis zum 31.12.1998 beträgt die jährliche Rentenhöhe 42 % der Beitragssumme, für alle eingezahlten Beiträge ab dem 01.01.1999 beträgt die jährliche Rentenhöhe 44 % der Beitragssumme.

Die Hinterbliebenenrente beträgt grundsätzlich 60 % der Mitgliedsrente für Ehepartner und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner.  Die Hinterbliebenenrente für Waisen beträgt für jedes Kind 12 % der Mitgliedsrente. Eine höhere Rente erhalten Vollwaisen.

Das nachfolgende Beispiel zeigt Ihnen die Vorteile Ihrer Alterssicherung über die Bayer-Pensionskasse.
 

Beispiel

Ein technischer Angestellter tritt nach Vollendung seines 65. Lebensjahres am 01.08.2012 in den Ruhestand. Er war 30 Jahre bei der Bayer AG tätig und hat insgesamt 25.000 € in die Pensionskasse eingezahlt, davon 12.000 € bis zum 31.12.1998 und 13.000 € ab dem 01.01.1999.

Seine betriebliche Grundrente errechnet sich wie folgt:

Summe der Mitgliedsbeiträge = 25.000 €

42 % für die eingezahlten Beiträge bis 31.12.1998: 42 % von 12.000 €  = 5.040 € jährlich
44 % für die eingezahlten Beiträge ab 01.01.1999: 44 % von 13.000 €  = 5.720 € jährlich  
Summe der Grundrente = 10.760 € jährlich

Ab dem Eintritt in den Ruhestand erhält der Mitarbeiter zusätzlich zu den Leistungen der allgemeinen Rentenversicherung eine betriebliche Grundrente von 896,67 € monatlich.

Jedes Jahr erhalten Sie eine Anwartschaftsmitteilung, so dass Sie stets über den aktuellen Stand Ihrer Versorgung informiert sind.

Ihr Arbeitgeber leistet einen Beitrag für Ihre betriebliche Altersversorgung in Form eines Firmenbeitrags. Die Höhe des Firmenbeitrags wird im Wege eines versicherungsmathematischen Verfahrens ermittelt und von Jahr zu Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars durch die Bayer AG neu festgesetzt. Der Firmenbeitrag bezweckt die Sicherstellung der dauerhaften Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der Bayer-Pensionskasse. Er dient damit der Sicherung Ihrer Rente.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Da die von Ihnen eingebrachten Beiträge aus bereits versteuertem und verbeitragtem Einkommen gezahlt werden, werden die auf diesen Beiträgen beruhenden Rentenbausteine im Versorgungsfall im Wege der Ertragsanteilversteuerung versteuert.

Das gilt auch für Rentenbausteine, die auf pauschal versteuerten bzw. individualversteuerten Firmenbeiträgen beruhen. Auch diese werden während des späteren Rentenbezugs nach der Ertragsanteilversteuerung günstiger versteuert als solche, die auf steuerfreien Firmenbeiträgen basieren.

Kontakt

Bayer-Pensionskasse VVaG
Philipp-Ott-Straße 3
51373 Leverkusen
Deutschland
Pensions@bayer.com(unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation)
Tel.: 0214/30-21212